Geschäftsbedingungen
1. Die EinverständniserklärungWenn sich jemand piercen lassen möchte, ist er verpflichtet eine Einverständniserklärung auszufüllen. In diesem Sinne wird derjenige über mögliche Komplikationen und Risiken informiert. Wichtige Fragen über den gesundheitlichen Zustand müssen beantwortet werden. Ausweis oder Führerschein muss vorgelegt werden.
2. Einverständniserklärung bei Minderjährigen
Personen unter 18 Jahre dürfen nicht ohne Einverständniserklärung der Eltern
(erziehungsberechtigten Elternteil) gepierct werden. Die einfachste Möglichkeit
ist in Begleitung eines Elternteils zu erscheinen. Bitte Ausweis, Führerschein
oder Kinderpass nicht vergessen!
3. Schmuck
Bei Royal-Piercing besteht die Möglichkeit, den Schmuck anzuprobieren (ohne
Kaufzwang). Schmuck kann stets sterilisiert werden, so dass die hygienischen
Bedingungen gewährleistet sind. Sollte eine Unverträglichkeit des Schmucks
auftreten oder sollte es sich um einen Fehlkauf handeln (beispielsweise ein
unpassendes Geschenk), besteht die Möglichkeit den Schmuck innerhalb von 14
Tagen umzutauschen. Geld wird nicht zurückerstattet, hingegen wird ein Gutschein
über die entsprechende Summe ausgestellt.